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Die Geschichte des Freistaats Sachsen

Freitag, 06. November 2009

Der erste „Freistaat Sachsen“ entstand 1918 nach der Auflösung des Königreichs Sachsen. Durch den Gleichschaltungsprozess des nationalsozialistischen Deutschlands verlor Sachsen seine staatlichen Hoheitsrechte. Die Reichsregierung löste das Landesparlament auf und entmachtete die Landesregierung. Durch das „Gesetz über den Neuaufbau des Reichs“ erlosch auch die sächsische Landesstaatsangehörigkeit.

Im Jahre 1945 wurde das „Land Sachsen“ ein Teil der sowjetischen Besatzungszone im Deutschen Reich. Es setzte sich in etwa aus dem Gebiet des vormaligen Freistaates und aus Teilen der preußischen Provinz Schlesien zusammen. Es war eines der fünf Länder, der 1949 gegründeten Deutschen Demokratischen Republik (DDR). 1952 wurde für die Länder der DDR eine Verwaltungsreform beschlossen. Diese Reform beinhaltete, Kreise zu bilden und diese zu Bezirken der DDR zusammen zu fassen. Sachsen musste seine exekutiven und legislativen Befugnisse an den Bezirk Leipzig, den Bezirk Dresden und den späteren Bezirk Chemnitz abgeben. Die DDR-Länder wurden de jure jedoch nicht aufgelöst.

Das „Land Sachsen“ wurde per Verfassungsgesetz vom 22. Juli 1990 neu gegründet. Dieses Gesetz sollte ursprünglich am 14. Oktober 1990 in Kraft treten. Eine Neufassung verlegte das Inkrafttreten aber auf den Tag der Wiedervereinigung, den 3. Oktober 1990, vor. Das Land Sachsen wurde im Zuge des Beitritts der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland zum Freistaat Sachsen. Der ist seitdem einer der 16 Gliedstaaten der Bundesrepublik.

Dieser Freistaat ist der erste demokratische sächsische Staat mit eigener Verfassungsgerichtsbarkeit und drei geteilten Staatsgewalten. Sachsen ist als deutsches Bundesland sowohl Staatsrechtssubjekt als auch Völkerrechtssubjekt. 1990 wurde Sachsen erstmals bei einer Bundesratssitzung vertreten und kann seitdem wieder an der Bundesgesetzgebung und -verwaltung mitwirken.

Die heutige Landesgrenze ist ein Kompromiss zwischen den bis 1952 geltenden sächsischen Grenzen und den Bezirksgrenzen der DDR-Zeit. Auf diese Weise kam Altenburg wieder zu Thüringen. Ferner gehört deswegen mehr vom Leipziger Umland zu Sachsen als früher.

Geschichte Sachsens

Dienstag, 09. Oktober 2007

Sachsen ist ein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland, das bis zum 6-ten Jahrhundert von dem germanischen Volk besiedelt war. Während der Völkerwanderung kamen immer mehr Langobarden in das Gebiet des heutigen Sachsens. Vielmehr aber hinterließen die Thüringer ihre Spuren auf dem Gebiet. 531 erlitten die Thüringer eine Niederlage gegen die Franken. Somit wurde der südliche Teil Sachsens den Franken zugeteilt. Der östliche Teil Sachsens wurd von den Slawen beherrscht. Nachdem im Jahre 930 die Slawen von dem König Heinrich I besiegt wurden, wurde die Burg Meissen errichtet. 50 Jahre später wurden die ersten Münzen in Meissen geprägt. 968 wurde durch den Kaiser Otto I das Bistrum Meissen gegründet. 1180 wurde das Herzogtum Sachen in zwei Teile geteilt, einmal in Sachsen-Wittenberg und einmal in Sachen-Lauenburg. Im Laufe der Zeit erlitt Sachen viele Veränderungen, doch erst im Jahre 1918 entstand der erste „Freistaat Sachen“. 1945 wurde dann das „Land Sachsen“ gegründet, durch die Zuschreibung von Teilen der Provinz Schlesiens an Sachsen. Im Jahre 1952 wurde das Land Sachsen wieder in drei Teilen eingeteilt und es entstanden die Bezirke Leipzig, Dresden und Chemnitz. Diese neue Einteilung dauerte bis 1990, als das „Land Sachsen“ erneut gegründet wurde.