Der erste „Freistaat Sachsen“ entstand 1918 nach der Auflösung des Königreichs Sachsen. Durch den Gleichschaltungsprozess des nationalsozialistischen Deutschlands verlor Sachsen seine staatlichen Hoheitsrechte. Die Reichsregierung löste das Landesparlament auf und entmachtete die Landesregierung. Durch das „Gesetz über den Neuaufbau des Reichs“ erlosch auch die sächsische Landesstaatsangehörigkeit.
Im Jahre 1945 wurde das „Land Sachsen“ ein Teil der sowjetischen Besatzungszone im Deutschen Reich. Es setzte sich in etwa aus dem Gebiet des vormaligen Freistaates und aus Teilen der preußischen Provinz Schlesien zusammen. Es war eines der fünf Länder, der 1949 gegründeten Deutschen Demokratischen Republik (DDR). 1952 wurde für die Länder der DDR eine Verwaltungsreform beschlossen. Diese Reform beinhaltete, Kreise zu bilden und diese zu Bezirken der DDR zusammen zu fassen. Sachsen musste seine exekutiven und legislativen Befugnisse an den Bezirk Leipzig, den Bezirk Dresden und den späteren Bezirk Chemnitz abgeben. Die DDR-Länder wurden de jure jedoch nicht aufgelöst.
Das „Land Sachsen“ wurde per Verfassungsgesetz vom 22. Juli 1990 neu gegründet. Dieses Gesetz sollte ursprünglich am 14. Oktober 1990 in Kraft treten. Eine Neufassung verlegte das Inkrafttreten aber auf den Tag der Wiedervereinigung, den 3. Oktober 1990, vor. Das Land Sachsen wurde im Zuge des Beitritts der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland zum Freistaat Sachsen. Der ist seitdem einer der 16 Gliedstaaten der Bundesrepublik.
Dieser Freistaat ist der erste demokratische sächsische Staat mit eigener Verfassungsgerichtsbarkeit und drei geteilten Staatsgewalten. Sachsen ist als deutsches Bundesland sowohl Staatsrechtssubjekt als auch Völkerrechtssubjekt. 1990 wurde Sachsen erstmals bei einer Bundesratssitzung vertreten und kann seitdem wieder an der Bundesgesetzgebung und -verwaltung mitwirken.
Die heutige Landesgrenze ist ein Kompromiss zwischen den bis 1952 geltenden sächsischen Grenzen und den Bezirksgrenzen der DDR-Zeit. Auf diese Weise kam Altenburg wieder zu Thüringen. Ferner gehört deswegen mehr vom Leipziger Umland zu Sachsen als früher.